Frontmatter -- Inhalt -- Vorbemerkung -- Einleitung. Allgemeine Entstehungsgeschichte des 49 a. -- 1. Straflosigkeit der versuchten Anstiftung war ein Dogma, das im Prinzip bis 1876 galt -- 2. Hierin liess die Schaffung des 49 a eine bedeutende Änderung eintreten -- I. Teil. Die systematische Stellung des 49 im Allgemeinen Teil -- 3. Die Tat, zu der aufgefordert wird, muss sich als ein Verbrechen darstellen -- 4. Der Aufforderung zu einem Verbrechen ist die Teilnahme an einem solchen gleichgestellt -- 5. Die Aufforderung ist ein im allgemeinen engerer Begriff als die Anstiftung -- 6. Die Aufforderung des 49 a stellt keinen Anstiftungsversuch dar -- 7. Obwohl also die Aufforderung des 49a mit der Anstiftung begrifflich wenig gemein hat, so stehen sich doch die 48 und 49a in ihrer Anwendung ziemlich nahe -- 8 Trotzdem gehört 49a nach seiner systematischen Stellung nicht in den allgemeinen Teil, da er ausser der Aufforderung noch 3 besondere Delikte unter Strafe stellt, nämlic -- II. Teil. Die systematische Stellung des 49a im Besonderen Teil -- 9. Die herrschende Lehre bestimmt das Verhältnis von 85, III, 159 zu 49a als Spezialität, das von 333 zu 49a als Idealkon-kürrenz -- 10. Dies ist jedoch unhaltbar, da die Begriffe nicht konsequent angewendet sind -- 11. Die herrschende Lehre unterscheidet nämlich: Idealkonkurrenz und Gesetzeskonkurrenz, und teilt die letztere weiter in Spezialität und Subsidiarität -- 12. Bei konsequenter Anwendung dieser Begriffe kann sie keinen dieser Konkurrenzfälle als gegeben erachten -- 13. Daher kann die Art, wie die herrschende Lehre jene Begriffe konstruiert, nicht einwandfrei sein; man muss vielmehr die Konkurrenzfälle betrachten mit Rücksicht auf eine bestimmte Tat und gelangt so ebenfalls zu der Unterscheidung von Gesetzeskonkurrenz und Idealkonkurrenz, indem man jedoch die letztere in „Ideal-konkurrenz im engeren Sinne" und Subsidiarität gruppiert -- 14. Obwohl hierdurch die Fälle der Subsidiarität bedeutend verringert, ja fast gan
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