Der Autor befasst sich mit der beiderseits zu vertretenden Unmöglichkeit in gegenseitigen Verträgen. Die Problematik wurde schon bald nach Inkrafttreten des BGB entdeckt und wartet seitdem - wie jüngst veröffentlichte Stellungnahmen in Rechtsprechung und Literatur zeigen - auf eine befriedigende Lösung. Erstmals werden in der vorliegenden Arbeit die Fallgruppen systematisiert, in denen das beiderseitige Vertretenmüssen einer Unmöglichkeit anzunehmen ist. Sodann setzt sich Th. Reinhard mit den verschiedenen Vorschlägen zu den Rechtsfolgen eines solchen beiderseitigen Vertretenmüssens auseinander. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die gesetzlichen Unmöglichkeitsregeln eine Rechtsfortbildung, die dogmatisch wie praktisch gleichermassen befriedigt, nicht erlauben. Anstelle komplizierter rechtlicher Konstruktionen plädiert er für eine Lösung im Wege ergänzender Vertragsauslegung und präzisiert die aus dieser Ergänzung abzuleitenden Rechtsfolgen. Über das BGB hinaus untersucht der Verfasser den Reformentwurf der Schuldrechtskommission und das UN-Kaufrecht hinsichtlich der Rechtsfolgen, die sich für Fälle beiderseits zu vertretender Nichterfüllbarkeit von Vertragspflichten vorsehen. Während das UN-Kaufrecht eine angemessene Regelung ermöglicht, ist die Lösung des Reformentwurfes nur teilweise sachgerecht. Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Harry-Westermann-Preis 1998 der Gesellschaft zur Förderung der Westfälischen Wilhelms-Universität zu Münster e. V.
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