Drei Wochen vor der deutschen Wiedervereinigung verabschiedete die Volkskammer der DDR auf einer ihrer letzten Tagungen das Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden. Anliegen dieses Gesetzes, welches auch nach dem 3.10.1990 in den neuen Bundesländern fortgilt, ist die Errichtung von Schiedsstellen als mit juristischen Laien besetzten Konfliktschlichtungseinrichtungen. In konzeptioneller Hinsicht wird bei ihnen sowohl an das tradierte deutsche Schiedsmannswesen als auch an die Schiedskommissionen des DDR-Rechts angeknüpft. Die Autorin untersucht das Schlichtungspotential der Schiedsstellen, insbesondere auf strafrechtlichem Gebiet. Dabei geht sie von der These aus, dass die Möglichkeiten und Grenzen aussergerichtlicher Konfliktschlichtung in den neuen Bundesländern auf längere Zeit ganz wesentlich von den Erfahrungen bestimmt werden, die die Bürger vor 1990 mit den gesellschaftlichen Gerichten in der DDR gemacht haben. Im ersten Teil der Arbeit wird daher auf die Entstehung und Entwicklung der DDR-Schiedskommis- sionen eingegangen. Interessante Einblicke in die Tätigkeit und das Selbstverständnis der Kommissionen erbrachte eine von der Autorin durchgeführte schriftliche Befragung ehemaliger Schiedskornmissionsmitglieder. Daneben wurden alle Beschlüsse Jenaer Schiedskommissionen der Jahre 1985 bis 1990 analysiert. Diese beiden Untersuchungen sind - schon wegen der nahezu vollständigen Vernichtung von Schiedskornmissionsunterlagen im Zuge der Gerichtsumstrukturierung - heute nicht mehr wiederholbar. Erstmals veröffentlicht und ausgewertet werden ferner interne Materialien des DDR-Justizministeriums, die sich jetzt im Bestand des Bundesarchivs befinden. Diese umfangreichen historischen Betrachtungen bilden den Ausgangspunkt für die Untersuchungen zu Situation und Perspektiven der Schiedsstellen im zweiten Teil der Arbeit. Im Mittelpunkt steht dabei das in den 40 ff. Schiedsstellengesetz vorgesehene Schlichtungsverfahren zur aussergerichtlichen Beilegung von Verge
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