Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist ein Rechtsvergleich zwischen der deutschen und österreichischen Zivilprozessordnung. Beide Gesetzeswerke werden auf ihre verfahrensbeschleunigenden Vorschriften untersucht, wobei die Präklusionsnormen im Vordergrund stehen. Den Anstoss zu dieser Arbeit hat die in Deutschland geführte Diskussion über eine Reform des Rechtsmittelverfahrens geliefert. Die vor dem Hintergrund der richterlichen Überbelastung und der überlangen Verfahrensdauer ausgetragene Diskussion hat einen Vergleich mit der öZPO nahegelegt; schliesslich zeichnet sich die österreichische Zivilprozessordnung - nicht zuletzt wegen des Neuerungsverbots - durch ein besonders prozessökonomisches Verfahren aus. Im ersten Abschnitt werden die Präklusion verspäteten Vorbringens und ihre Auswirkungen auf das erstinstanzliche Verfahren behandelt. Es werden die Vor- und Nachteile der in beiden Ländern bestehenden Regelungen dargestellt und Reformvorschläge unterbreitet, die auf ein effizienteres, kostengünstigeres und schnelleres Verfahren abzielen. Im Mittelpunkt des zweiten Abschnitts steht die Erörterung des deutschen und österreichischen Rechtsmittelsystems. Dabei wird das System der vollen Berufung (dZPO) mit dem der beschränkten Berufung (öZPO) verglichen. Es wird untersucht, inwieweit die Prozessökonomie den Abbau einer zweiten Tatsacheninstanz rechtfertigen kann. Zur Beantwortung dieser Frage werden die Grundsätze der Prozessökonomie und der materiellen Gerechtigkeit gegeneinander abgewogen. Die Untersuchungen führen zu dem Ergebnis, dass die in der dZPO enthaltenen erstinstanzlichen Präklusionsnormen sowie die richterlichen Prozessleitungspflichten ein effizientes Verfahren gewährleisten und keiner weiteren Verschärfung bedürfen. Dagegen ist die öZPO - trotz ihres ursprünglichen Modellcharakters für andere europäische Zivilprozessordnungen - heute in bezug auf die Präklusionsvorschriften reformbedürftig. Anders stellt sich die Situation hinsichtlich des Neuerungsver
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