Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,1, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Benachteiligt ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer unter Verstoss gegen das Benachteiligungsverbot des 7 i.V. mit 1 AGG, so hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung in Geld wegen des erlittenen Nichtvermögensschadens nach 15 Abs. 2 AGG. Auf ein Verschulden kommt es nicht an. Voraussetzung für einen Entschädigungsanspruch wegen eines erlittenen Nichtvermögensschadens nach 15 Abs. 2 AGG ist nicht, dass der Arbeitnehmer in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden ist. Bei einem Verstoss des Arbeitgebers gegen das Benachteiligungsverbot des 7 i.V. mit 1 AGG ist grundsätzlich das Entstehen eines immateriellen Schadens beim Arbeitnehmer anzunehmen, der zu einem Entschädigungsanspruch führt. Der Benachteiligte muss Tatsachen vortragen, aus denen sich schliessen lässt, dass die unterschiedliche Behandlung auf einem nach 1 AGG unzulässigen Grund beruht.
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