Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 1,0, Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Einführung des SGB II am 01.01.2005 bedeutete eine Verschärfung der Gesetzeslage für junge Menschen unter 25 Jahre. Eine verschärfte Form von Sanktionen findet sich in 31 Abs 5 und 6 SGB II, worin den jungen Menschen bei Verstoss oder nicht Einhaltung gesetzlicher Vorgaben die Regelleistung, incl. möglicher Mehrbedarfe auf bis zu 3 Monate gestrichen werden kann. Eine möglicherweise gewährte Mietzahlung erfolgt direkt an den Vermieter. Die Konsequenz einer Pflichtverletzung nach diesem Gesetzbuch ist ein erheblicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen. Die Begründung für die komplette Streichung der Regelleistung bewirbt der Gesetzgeber damit, dass die ¿Bringschuld¿ des Staates, jedem Jugendlichen einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz, oder eine Arbeitsgelegenheit mit Qualifizierungsmassnahme anbieten zu müssen, sehr hoch und teuer ist. Wird einem Jugendlichen oder jungen Heranwachsenden von Seiten der Arbeitsgemeinschaft etwas Integrierendes in den Arbeitsmarkt angeboten, so hat die hilfebedürftige Person dem entsprechend Folge zu leisten. Da sich die Lage auf dem Ausbildungsmarkt in den letzten Jahren stetig verschlechtert hat (die auf dem Arbeitsmarkt ebenso), waren, bzw. sind die Angebote der Arbeitsagenturen oftmals unfreiwillige Lückenbüsser, um eine ungewollt tätigkeitslose Zeit zu überbrücken. Erfolgt nach dem Schulabschluss jedoch nicht zeitnah ein Übergang in eine geregelte Arbeits-, bzw. Ausbildungsumgebung, droht Frust und eine Verschlechterung der sozialen Lage. Möglicherweise belasten schlechte schulische Leistungen die Beziehung zu den Eltern, möglicherweise sind es jedoch Mitglieder der peer-group, welche einen schlechten Einfluss auf den oder die Jugendliche vermuten lassen. Adoleszenzkrisen zehren an den Nerven. Famili
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