Die Veröffentlichung der Rechtsquellen des Landes Appenzell verfolgt das Ziel, die appenzellischen Rechtsgrundlagen des 15. bis 17. Jahrhunderts aufzuarbeiten und weiterführende Forschungen anzuregen. Im Mittelpunkt des ersten Appenzeller Rechtsquellenbandes steht die Edition dreier Landbücher. Diese Rechtssammlungen waren zugleich ein Verwaltungsinstrument für den Landschreiber und die Räte wie auch ein symbolisches Objekt, wurden sie doch an die Landsgemeinde mitgenommen, und man las den Eid des Landammanns und den Eid der Landleute daraus vor. Zwei der edierten Landbücher entstanden vor der Landteilung von 1597 und betrafen das ganze Land Appenzell. Das erste, das sogenannte «Landbuch von 1409», wurde vermutlich um 1540 verschriftlicht und soll auf ein verschollenes Buch von 1409 zurückgehen. Das zweite, 1585 verfasste «Silberne Landbuch» enthält deutlich ausführlichere Bestimmungen als sein Vorgänger. Im späteren Kanton Appenzell Innerrhoden sollte dieser Codex bis ins 19. Jahrhundert hinein Rechtskraft besitzen. Appenzell Ausserrhoden dagegen fertigte nach 1597 mehrere einander ablösende Landbücher an. Aus diesem Bestand wird als dritte Rechtsquelle das Ausserrhoder Landbuch von 1632 ediert. Neben den Landbüchern enthalten die Mandate, Mandatenbücher und Protokollbände der Räte weitere rechtliche Satzungen, die im Anmerkungsapparat der Edition berücksichtigt werden.
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